- Wie die Pflegeversicherung unterstützt
- Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
- Welche Pflegeleistungen gibt es?
- Pflege zu Hause
- Pflege in anderen Wohnformen
- Unterstützung für Pflegepersonen
- Behinderung und Schwerbehinderung
- Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
- Zu guter Letzt
- Quellenübersicht

Pflege in anderen Wohnformen
Selbstbestimmt leben trotz Pflegebedürftigkeit geht auch im Servicewohnen, in einer Wohngruppe oder einer betreuten Hausgemeinschaft.
Was ist Servicewohnen?

Servicewohnen ist umgangssprachlich auch als „betreutes Wohnen“ bekannt. Diese Wohnform ermöglicht der pflegebedürftigen Person ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung, die sich in einer Wohnanlage befindet. Unterstützungs- und Pflegeleistungen können nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Alle ambulanten Leistungen der Pflegekasse stehen wie bei der Pflege zu Hause zur Verfügung.
Wohnen in einer Wohngemeinschaft

Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Fördermöglichkeiten bei der Neugründung einer Wohngruppe für Pflegebedürftige.
Nicht immer ist die Pflege zu Hause oder in einer Wohngruppe möglich, dann ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung eine Alternative.