Selbstbestimmt leben trotz Pflegebedürftigkeit geht auch im Servicewohnen, in einer Wohngruppe oder einer betreuten Hausgemeinschaft.

Was ist Servicewohnen?

Eine alte Frau sitzt strickend im Wohnzimmer in einem Korbsessel.

Servicewohnen ist umgangssprachlich auch als „betreutes Wohnen“ bekannt. Diese Wohnform ermöglicht der pflegebedürftigen Person ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung, die sich in einer Wohnanlage befindet. Unterstützungs- und Pflegeleistungen können nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Alle ambulanten Leistungen der Pflegekasse stehen wie bei der Pflege zu Hause zur Verfügung.

Wohnen in einer Wohngemeinschaft

Drei ältere Frauen und ein älterer Mann sitzen an einem Tisch und spielen lachend ein Kartenspiel.
Wenn mindestens drei Personen, die ambulante Pflegeleistungen erhalten, in einer WG zusammenleben und dort von einer Präsenzkraft betreut werden, können sie einen monatlichen Wohngruppenzuschlag erhalten. Bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können die Bewohnerinnen und Bewohner Fördermittel bei der Pflegekasse beantragen.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Fördermöglichkeiten bei der Neugründung einer Wohngruppe für Pflegebedürftige.

Nicht immer ist die Pflege zu Hause oder in einer Wohngruppe möglich, dann ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung eine Alternative.