Eine alte und eine junge Frau sitzen vor einem Laptop. Die junge Frau hält einen Brief in der Hand und neigt sich zur Tastatur.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Die formale Beantragung eines Pflegegrades ist einfach und die Möglichkeiten dazu sind vielfältig: Persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch oder auch direkt online. Viele Pflegekassen bieten Antragsformulare auch auf ihren Webseiten zum Herunterladen an.

Die Pflegekasse beauftragt daraufhin die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medic Proof. Diese erfolgt an einem schriftlich angekündigten Termin. Anschließend erhält die Pflegekasse das Gutachten mit einer Empfehlung zum Pflegegrad.

Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Über den ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden. Das gilt jedoch nicht, wenn sich Verzögerungen ergeben, weil zum Beispiel die pflegebedürftige Person den Begutachtungstermin verschieben muss.

Unter bestimmten Umständen erfolgt die Begutachtung schneller

In diesen Fällen muss die Begutachtung innerhalb einer Woche nach dem Antragseingang erfolgen:

Die pflegebedürftige Person…

ODER

ODER

Die Begutachtung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Antragseingang erfolgen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die Begutachtung vorbereiten

Die folgenden Punkte können zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung hilfreich sein:

Bitte klicken Sie auf die Karten, um mehr zu erfahren.

Notizen und Aufzeichnungen

Aufzeichnungen helfen, den Pflegebedarf genauer unter die Lupe zu nehmen. Wer unterstützt wann und wie lange?

Aktuelle Gesundheitsdaten

Aktuelle Gesundheitsdaten wie der Medikationsplan, Therapieberichte oder Infos zu Diagnosestellungen helfen den Sachverständigen bei der Einschätzung der Situation.

Persönliche Begleitung

Es sollte eine Pflegeperson anwesend sein, die den Unterstützungsbedarf einschätzen und so ggf. Informationen ergänzen kann.

Offene Fragen

Wenn Fragen beim Begutachtungstermin geklärt werden sollen, ist es sinnvoll, diese vorher zu notieren. So werden sie in der ungewohnten Situation nicht vergessen.

Vor der Begutachtung kann eine Selbsteinschätzung sinnvoll sein. Dabei hilft die BARMER-Broschüre „Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?“.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Zwei Frauen sitzen sich in einem Wohnzimmer gegenüber und sprechen miteinander.

Die Begutachtung findet normalerweise in einer lockeren, freundlichen Atmosphäre statt. Die Gutachterin oder der Gutachter ermittelt die einzelnen Kriterien fast „nebenbei“ im Gespräch. Vielleicht wird die pflegebedürftige Person gebeten einzelne Tätigkeiten zu zeigen, damit der Hilfebedarf eingeschätzt werden kann. Anwesende Angehörige werden bei Bedarf in das Begutachtungsgespräch einbezogen. Sie können Fragen stellen und Tipps erhalten. Notwendige Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen werden ermittelt und als Empfehlungen mit dem Gutachten an die Pflegekasse gegeben.

Was passiert nach der Begutachtung?

Die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens über den Pflegegrad. Die pflegebedürftige Person erhält einen Bescheid über das Ergebnis sowie das persönliche Gutachten. Wer mit seinem Bescheid nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.

Wie ein Widerspruch eingereicht werden kann, erklärt die BARMER auf ihrer Website.

Tipp aus der Redaktion:

Kennen Sie schon das Barmer Kompaktseminar?
Ich pflege – auch mich