- Wie die Pflegeversicherung unterstützt
- Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
- Welche Pflegeleistungen gibt es?
- Pflege zu Hause
- Pflege in anderen Wohnformen
- Unterstützung für Pflegepersonen
- Behinderung und Schwerbehinderung
- Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
- Zu guter Letzt
- Quellenübersicht
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Die formale Beantragung eines Pflegegrades ist einfach und die Möglichkeiten dazu sind vielfältig: Persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch oder auch direkt online. Viele Pflegekassen bieten Antragsformulare auch auf ihren Webseiten zum Herunterladen an.
Die Pflegekasse beauftragt daraufhin die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medic Proof. Diese erfolgt an einem schriftlich angekündigten Termin. Anschließend erhält die Pflegekasse das Gutachten mit einer Empfehlung zum Pflegegrad.
- Sofern ein Pflegegrad festgestellt wird, besteht ab dem Tag, an dem Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen wurde, Anspruch auf Pflegeleistungen. Zum Beispiel ab dem Tag, an dem telefonisch ein Antragsformular angefordert wurde.
Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Über den ersten Antrag auf Pflegeleistungen muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden. Das gilt jedoch nicht, wenn sich Verzögerungen ergeben, weil zum Beispiel die pflegebedürftige Person den Begutachtungstermin verschieben muss.
Unter bestimmten Umständen erfolgt die Begutachtung schneller
In diesen Fällen muss die Begutachtung innerhalb einer Woche nach dem Antragseingang erfolgen:
Die pflegebedürftige Person…
- befindet sich im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz.
ODER
- …wird zu Hause palliativ versorgt.
- Zusätzlich hängt die Weiterversorgung von der Begutachtung ab,
ODER
- die (zukünftige) Pflegeperson hat bei ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit angekündigt bzw. eine Familienpflegezeit vereinbart.
Die Begutachtung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Antragseingang erfolgen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die beantragende Person lebt zu Hause.
- Die (zukünftige) Pflegeperson hat bei ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit angekündigt oder eine Familienpflegezeit vereinbart.
Die Begutachtung vorbereiten
Die folgenden Punkte können zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung hilfreich sein:
Bitte klicken Sie auf die Karten, um mehr zu erfahren.
Vor der Begutachtung kann eine Selbsteinschätzung sinnvoll sein. Dabei hilft die BARMER-Broschüre „Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?“.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Die Begutachtung findet normalerweise in einer lockeren, freundlichen Atmosphäre statt. Die Gutachterin oder der Gutachter ermittelt die einzelnen Kriterien fast „nebenbei“ im Gespräch. Vielleicht wird die pflegebedürftige Person gebeten einzelne Tätigkeiten zu zeigen, damit der Hilfebedarf eingeschätzt werden kann. Anwesende Angehörige werden bei Bedarf in das Begutachtungsgespräch einbezogen. Sie können Fragen stellen und Tipps erhalten. Notwendige Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen werden ermittelt und als Empfehlungen mit dem Gutachten an die Pflegekasse gegeben.
- Die Situation sollte nicht verharmlost werden. Es kann passieren, dass sich die pflegebedürftige Person besonders anstrengt, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. In diesem Fall sollten anwesende Angehörige die Situation in einem Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter aus ihrer Sicht schildern.
Was passiert nach der Begutachtung?
Die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens über den Pflegegrad. Die pflegebedürftige Person erhält einen Bescheid über das Ergebnis sowie das persönliche Gutachten. Wer mit seinem Bescheid nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
Wie ein Widerspruch eingereicht werden kann, erklärt die BARMER auf ihrer Website.
- Der ermittelte Pflegegrad ist nicht für immer festgeschrieben. Die Bewertung kann jederzeit bei einer Veränderung der Situation überprüft werden.
Tipp aus der Redaktion:
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„Ich pflege – auch mich“