- Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung vom 24.08.2023. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Aspekte der Website sind nicht barrierefrei:
- Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf.
- Nicht alle Tastatur-Kurzbefehle sind abschaltbar oder anpassbar.
- In einigen Bereichen wurde bei der Syntaxanalyse die Markup-Sprache HTML nicht korrekt eingesetzt.
- Nicht in allen Bereichen sind alle semantischen Informationen wie „Name, Rolle, Wert“ vorhanden.
- Manche ARIA-Attribute stimmen nicht mit ihren Rollen überein oder haben uneindeutige IDs.
- Die Überschriftenelemente im Footer folgen nicht einer durchgängigen Zählweise.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Gebärdensprache wird noch umgesetzt.
- Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Bei neu erstellten PDF-Dokumenten wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet.
- Nicht alle Screenreader sind in der Lage, die Inhalte der Website korrekt wiederzugeben.
Wir werden unser Internetangebot weiterhin prüfen und fortlaufend optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten eine optimale Barrierefreiheit aufweisen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.08.2023 erstellt und zuletzt am 24.08.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte das Formular Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.