- Wie die Pflegeversicherung unterstützt
- Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
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Pflege zu Hause
Die Pflege und Versorgung einer Person mit Pflegegrad kann zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Hier erklären wir Ihnen zunächst, welche Leistungen für die häusliche Pflege genutzt werden können.
Zuhause unterstützt
Zu unterscheiden sind zunächst die Grundleistungen: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Zudem gibt es als Mischform der beiden Grundleistungen die sogenannte Kombinationsleistung.
Hier können Sie sich über die Leistungsarten informieren:
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von privaten Personen wie Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Helfenden versorgt werden. Pflegebedürftige können diesen Menschen damit eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Die Höhe der monatlichen Zahlung richtet sich nach dem Pflegegrad. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nachweisen. Dazu kommt eine professionelle Pflegekraft nach Hause und berät zur pflegerischen Situation. Diese Besuche sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein professioneller Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist.
Pflegebedürftige können auch Pflegesachleistungen erhalten. Dabei übernimmt ein professioneller Pflege- oder Betreuungsdienst vereinbarte Aufgaben. Der Dienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe des dafür zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Nicht genutzte Beträge können Pflegebedürftige für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen („Umwandlungsanspruch“).
Wenn außer den privaten Pflegepersonen auch ein ambulanter Dienst in die Versorgung eingebunden ist, kann Kombinationsleistung gewählt werden. Das bedeutet, dass Pflegegeld und Pflegesachleistung jeweils anteilig genutzt werden.
Dazu kommen weitere Leistungen:
Alle pflegebedürftigen Personen haben einen Anspruch auf Leistungen, die sie selbst oder ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Diesen können sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung und Betreuung im Alltag einsetzen. Das kann Unterstützung im Haushalt, der Besuch eines Demenzcafés, eine Urlaubsfreizeit oder die Einzelbetreuung zu Hause sein. In einigen Bundesländern sind auch Hilfen durch Privatpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe möglich.
Der Entlastungsbetrag kann auch dafür eingesetzt werden, Eigenanteile bei der Tages- oder Kurzzeitpflege zu reduzieren.
Nicht in Anspruch genommene Beträge können über das Jahr hinweg angespart und in das nächste Kalenderhalbjahr mitgenommen werden.
Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringt die pflegebedürftige Person einige Stunden des Tages in einer Einrichtung und wird dort betreut und versorgt. Die Höhe der monatlichen Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Es entsteht immer ein Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung. Die Tagespflege eignet sich besonders für berufstätige Angehörige.
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder ausfallen, sichert die Verhinderungspflege die Versorgung der pflegebedürftigen Person. Sie kann bei kurzen Ausfallzeiten auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Diese Ersatzpflege können professionelle Pflegedienste sowie Privatpersonen übernehmen. Der jährliche Betrag ist für Pflegebedürftige aller Pflegegrade gleich hoch.
Bis zu acht Wochen im Jahr können pflegebedürftige Menschen in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Für diese Kurzzeitpflege steht ein jährlicher Betrag zur Verfügung, der für alle Pflegegrade gleich hoch ist. Auch hier entsteht immer ein Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung.
Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotrufsystem oder ein Pflegebett können bezuschusst oder ausgeliehen werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen steht ein monatlicher Betrag zur Verfügung, wenn eine private Pflegeperson an der Versorgung beteiligt ist.
Damit weiterhin zu Hause ein selbstbestimmtes Leben möglich ist, können Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeldverbesserungen wie eine Türverbreiterung, einen Badumbau oder einen Treppenlift.
Die Pflegekasse beteiligt sich an digitalen Angeboten für Pflegebedürftige oder auch pflegende Angehörige. Das können beispielsweise Apps zum Gedächtnistraining, zur Freizeitgestaltung oder zur Kommunikation mit Angehörigen sein. Es steht ein monatlicher Betrag zur Verfügung, der für alle Pflegegrade gleich hoch ist.
- Menschen mit Pflegebedarf haben Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung. Die Beratung kann in den eigenen vier Wänden stattfinden und ist kostenlos.