Ein Notfall kommt immer unerwartet. Umso besser ist es, wenn einige Vorkehrungen getroffen werden, die im Ernstfall entlasten.
Eine Notfalltasche packen
Es gibt persönliche Gegenstände und Informationen, die eine pflegebedürftige Person für einen Krankenhausaufenthalt auf jeden Fall benötigt. Welche das sind, sehen Sie hier.
Bitte klicken Sie auf die Karten, um mehr zu erfahren.
Es gibt einen europäischen Notfallausweis, der in neun Sprachen Informationen über Blutgruppe, Schutzimpfungen, chronische Erkrankungen, Namen und Dosierung einzunehmender Medikamente sowie ggf. Allergien enthält. Darüber hinaus finden sich dort Angaben zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen. Erhältlich ist er gegen eine kleine Gebühr in Apotheken oder Arztpraxen. Wer ihn immer bei sich hat, ist vielleicht etwas beruhigter, falls mal ein Unfall geschieht.
Über die gesetzlichen Regelungen bei der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsvollmacht informiert Sie das Bundesministerium der Justiz.
Wer pflegt, wenn ich ausfalle?
Pflegebedürftige Menschen sind aufgrund ihrer Einschränkungen auf fremde Hilfe angewiesen. Wenn Sie maßgeblich an der Pflege einer eingeschränkten Person beteiligt sind, führen Sie deren Kontaktdaten und Angaben zur Pflegesituation immer mit sich. Nur so wissen Außenstehende, dass die von Ihnen betreute Person dringend Hilfe benötigt, wenn Sie selbst nach einem Unfall nicht ansprechbar sind.
Die Unfallkasse NRW hat für diese Fälle eine Notfallcheckliste entwickelt, die im Ernstfall die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherstellt. Die dazu passende Notfallkarte können Pflegende bei sich tragen, um auf die pflegebedürftige Person aufmerksam zu machen.