Ein Mann sitzt mit Dokumenten am Schreibtisch, während seine Frau über ihn gebeugt auf einen Laptop schaut.

Beratung und Finanzierung

Die Pflegekasse bezuschusst Anpassungen in einer Mietwohnung oder in einem Eigenheim, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weitere Finanzierungshilfe gewährt beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über den Altersgerecht Umbauen-Kredit Nr. 159. Zudem gibt es Förderprogramme der Länder und Kommunen.

Beantragen Sie vor allen Arbeiten die Finanzierungshilfen der Banken und mögliche Zuschüsse durch die Pflegekasse. Starten Sie einen Umbau erst nach den Genehmigungen. Im Nachhinein ist es schwierig, die Notwendigkeit einer Wohnraumanpassung nachzuweisen.

Auf der Webseite der Barmer erhalten Sie Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Zudem können Sie einen Antrag herunterladen.

Auf der Webseite der KfW finden Sie umfassende Informationen zum Altersgerecht Umbauen-Kredit.

Über die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie die Förderdatenbank erreichen. Dort sind aktuelle Förderprogramme gelistet.

Achtung! Wenn Sie verschiedene Förderungen und Zuschüsse kombinieren möchten, achten Sie darauf, ob dafür besondere Regelungen gelten. Beispielsweise darf der Altersgerecht Umbauen-Kredit der KfW-Bank nicht für die gleiche Umbaumaßnahme genutzt werden, die bereits durch die Pflegekasse bezuschusst wird. 

Überlegt und planvoll vorgehen

Überlegen Sie vor einer Wohnraumanpassung, wie eine bauliche oder technische Veränderung tatsächlich helfen kann. Gute Argumente untermauern Ihren Antrag auf Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung.

Klicken Sie die Karten an, um mehr zu erfahren.

Klären Sie zunächst, was Sie umbauen lassen möchten. Erstellen Sie eine Liste für die Arbeiten etwa im Bad.

Nehmen Sie bei Bedarf eine Wohnraumberatung in Anspruch. Dort helfen Fachleute bei der Einschätzung der Barrieren und der Realisierung der von Ihnen gewünschten Anpassungen.

Lassen Sie einen Kostenvoranschlag erstellen. Reichen Sie ihn zusammen mit dem Antrag auf einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen bei der Pflegekasse ein. Klären Sie weitere Finanzierungshilfen.

Lassen Sie die Umbauarbeiten erst nach einer schriftlichen Zusage für einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse sowie für weitere Finanzierungshilfen durchführen.

Umbauten, die es Menschen im höheren Alter erlauben, in den eigenen vier Wänden zu leben, lassen sich auch ohne Pflegegrad bezuschussen und finanzieren. In solchen Fällen erfragen Sie, welche Förderprogramme es gibt und welche Angebote die KfW bereithält.

Wer kann uns beraten?

Eine jüngere Frau berät eine Seniorin. Beide betrachten wichtige Dokumente.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Rat von Profis einzuholen. Beim Hausbesuch im Rahmen einer Pflegebegutachtung betrachtet die Gutachterin bzw. der Gutachter die gesamte Situation. Häufig werden Empfehlungen für Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel bereits im Pflegegutachten benannt. Die Pflegekasse folgt in aller Regel diesen Empfehlungen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Pflege- und Wohnberatungsstellen oder Pflegestützpunkte. Diese können ebenfalls sehr hilfreich unterstützen und kennen evtl. auch spezialisierte Handwerksbetriebe vor Ort.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über die Webseite der Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege)

Auf der Webseite Bundesgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. können Sie ebenfalls Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger ausschließlich Pflegegeld erhält, müssen regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft nachgewiesen werden. Diese Besuche bieten eine gute Gelegenheit, verschiedene Möglichkeiten zu besprechen. Nutzen Sie diese verpflichtenden Einsätze, um von der Erfahrung der Fachleute zu profitieren.

Wenn ein ambulanter Pflegedienst in die Pflege eingebunden ist, können die bei Ihnen tätigen Fachkräfte wertvolle Tipps und Hinweise geben, wie der Alltag leichter gestaltet werden könnte.

Pflegepersonen können sich ebenfalls im Rahmen sogenannter „individueller häuslicher Schulungen“ beraten lassen. Diese finden als Hausbesuch statt und sind kostenfrei. So können Sie ganz in Ruhe besprechen, welche Maßnahmen geeignet sind, Ihnen die Pflege zu erleichtern. Die Kontaktdaten von Anbieterinnen und Anbieter für diese Schulungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Zur Vorbereitung auf einen Beratungstermin kann es helfen, anhand eines Fragebogens mögliche Barrieren zu identifizieren.

Zuschuss der Pflegekasse – was gilt es zu beachten?

Jede pflegebedürftige Person, die im häuslichen Umfeld versorgt wird, und bei der ein Pflegegrad festgestellt wurde. Dabei ist es egal, um welchen Pflegegrad es sich handelt.

Sie müssen einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen. Darin beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen und die Gründe dafür. Zu empfehlen ist, zusätzlich Fotos von den bestehenden Barrieren im Wohnraum zu machen und diese mitzuschicken. So wird Ihr Anliegen deutlicher. Achten Sie dabei darauf, dass keine Menschen zu sehen sind. Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, sprechen Sie zudem mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter über geplante bauliche Veränderungen und holen Sie dort entsprechende Genehmigungen ein.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen über einen von Ihnen gestellten Antrag entscheiden. Ist der Medizinische Dienst beteiligt, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen.

Die Pflegekasse bezuschusst unter anderem den Umbau oder die Ausstattung einer Wohnung. Maßgeblich für einen Zuschuss ist, dass durch die Anpassungen die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöht oder die Pflege erleichtert bzw. ermöglicht wird. Dazu gehört beispielsweise eine Verbreiterung einer Tür, Umbauten im Bad, das Entfernen von Schwellen, der Einbau eines Treppenlifts sowie Kosten für Gutachten oder Bauanträge.

Zieht eine pflegebedürftige Person aus einer für sie nicht mehr geeigneten Wohnung in eine andere, idealerweise barrierefreie Wohnung, bezuschusst die Pflegekasse den Umzug. Wichtig ist dabei zu bedenken, dass der Zuschuss dann nicht mehr für evtl. notwendige Anpassungen in der neuen Wohnung zur Verfügung steht. Der Umzug in eine Pflegeinrichtung ist von dieser Leistung grundsätzlich ausgeschlossen.

Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, jedoch nicht mit baulichen Eingriffen einhergehen, sind Leistungen der Krankenversicherung. Solche Hilfsmittel können bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet werden, sodass hier andere Konditionen für eine Zuzahlung durch eine pflegebedürftige Person gelten. Dies betrifft beispielsweise einen Badewannenlifter oder ein Pflegebett.

Wohnraumanpassungen in einer Mietwohnung sind in der Planung etwas aufwändiger. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter über Ihre Planungen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Baumaßnahmen Sie durchführen dürfen. Klären Sie auch, ob bei einem Auszug aus der Wohnung Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Bestehen Sie hierfür auf eine schriftliche Vereinbarung mit einer detaillierten Aufstellung.

Woran Sie vor dem formlosen Antrag denken sollten, erklärt die Barmer in einer kurzen Übersicht.